Dienstag, 30. September 2008
Dürfen die den das .... ?
oelsnitzer, 12:10h
Ignorieren Parkverbot - Parken/Halten auf dem Gehweg teilweises Versperren einer Straße (hier: Gebergasse) - manchmal darf das die Polizei.
Aber der Einkauf von Kepap dürfte wohl eher keine polizeiliche Maßnahme sein und dann darf die Polizei auch nicht die StVO ignorieren.
Bundespolizei BP 33-647 3 Mann Besatzung
Wichtige
DSL Anbieter im Vergleich.
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