Dienstag, 30. September 2008
Dürfen die den das .... ?


Ignorieren Parkverbot - Parken/Halten auf dem Gehweg teilweises Versperren einer Straße (hier: Gebergasse) - manchmal darf das die Polizei.

Aber der Einkauf von Kepap dürfte wohl eher keine polizeiliche Maßnahme sein und dann darf die Polizei auch nicht die StVO ignorieren.

Bundespolizei BP 33-647 3 Mann Besatzung


Wichtige
DSL Anbieter
im Vergleich.

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