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Samstag, 12. Juli 2008
Soll stelle ich nicht mal meine Schuhe vor der Wohnungstür ab...
oelsnitzer, 10:16h
.. wie diese[r] Kraftfahrer[in] sein Auto V-TH.....).
Normalerweise ist mir das egal, wer sich wie viel "Knöllchen" einholt. Ich bin kein Freiwilliger Helfer der Deutschen [Volks]Polizei". Diese[r] Fahrer[IN] wird auch kein "Knöllchen" bekommen und wenn 100 Vollzugsbeamte der Stadt Oelsnitz / Vogtland am Auto vorbeilaufen würden. Schließlich ist hier das Dienstfahrzeug der Dienstvorgesetzten der Vollzugsbeamten, OB Maria Möbius, abgestellt.*
Trotzdem wäre ein Knöllchen fällig. Ein "Persilschein" liegt hinter der Frontscheibe, mit langem Listing der § die der/die Fahrzeugnutzer[IN] nicht beachten muss. Allerdings werden hier möglicherweise Verstösse gegen die StVO (Parken vor abgesenkten Bordsteinkanten, vorgeschriebene Parkordnung** ...), einschließlich Versperren möglicher Flucht- und Rettungswege begangen, für die es eben keine Zustimmung der ausstellenden Behörde gibt.
11.07.2008 - gegen 11:00 Uhr - 08606 Oelsnitz/V. - Schmidtstr. - Hintereingang Rathaus
*Rein vorsorglich meinerseits folgende Klarstellung: Ich behaupte nicht, daß die OB Möbius Verursacherin der möglichen Verstöße gegen die STVO ist. Es ist nicht auszuschließen ist, daß ein mit der Fahrzeugführung Beauftragte(r) hier falsch handelte.
**z.B. wird im ungünstigen Fall der Fahrer des davorstehenden Fahrzeuges am Ausparken gehindert, was wiederum meines Verständnisses nach eine Nötigung wäre und/oder ein Verstoß gegen STVO § 1.
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Normalerweise ist mir das egal, wer sich wie viel "Knöllchen" einholt. Ich bin kein Freiwilliger Helfer der Deutschen [Volks]Polizei". Diese[r] Fahrer[IN] wird auch kein "Knöllchen" bekommen und wenn 100 Vollzugsbeamte der Stadt Oelsnitz / Vogtland am Auto vorbeilaufen würden. Schließlich ist hier das Dienstfahrzeug der Dienstvorgesetzten der Vollzugsbeamten, OB Maria Möbius, abgestellt.*
Trotzdem wäre ein Knöllchen fällig. Ein "Persilschein" liegt hinter der Frontscheibe, mit langem Listing der § die der/die Fahrzeugnutzer[IN] nicht beachten muss. Allerdings werden hier möglicherweise Verstösse gegen die StVO (Parken vor abgesenkten Bordsteinkanten, vorgeschriebene Parkordnung** ...), einschließlich Versperren möglicher Flucht- und Rettungswege begangen, für die es eben keine Zustimmung der ausstellenden Behörde gibt.
11.07.2008 - gegen 11:00 Uhr - 08606 Oelsnitz/V. - Schmidtstr. - Hintereingang Rathaus
*Rein vorsorglich meinerseits folgende Klarstellung: Ich behaupte nicht, daß die OB Möbius Verursacherin der möglichen Verstöße gegen die STVO ist. Es ist nicht auszuschließen ist, daß ein mit der Fahrzeugführung Beauftragte(r) hier falsch handelte.
**z.B. wird im ungünstigen Fall der Fahrer des davorstehenden Fahrzeuges am Ausparken gehindert, was wiederum meines Verständnisses nach eine Nötigung wäre und/oder ein Verstoß gegen STVO § 1.
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